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Nachbarstreitigkeiten – Wenn nichts mehr hilft – Der Rechtsweg

Bei Ärger mit dem Nachbarn sollte stets versucht werden, Streitpunkte in einem offenen Gespräch unter den Beteiligten aus der Welt zu schaffen. Wenn aber auch Gespräche zu keinem Ergebnis führen, bleibt oft nur noch die rechtliche Klärung. Zu empfehlen ist, sich hierzu der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen. Rechtsstreitigkeiten können zum Teil aber auch hohe Kosten verursachen. Verzichten Sie daher nicht auf eine Rechtsschutzversicherung um sich evtl. auch vorher finanziell bei rechtlichen Schritten abzusichern.

Bevor Sie aber gegen Ihren Nachbarn gerichtlich vorgehen, müssen Sie nach den Schlichtungsgesetzen der meisten Bundesländer zuvor erfolglos ein Schlichtungsverfahren durchlaufen haben. Ob dies in Ihrem Bundesland notwendig ist und wo sich die zugelassenen Schlichtungsstellen befinden, können Sie bei einem Rechtsanwalt oder in der Regel auch bei einem Amtsgericht in Ihrer Nähe in Erfahrung bringen.

Wenn Ihr Nachbar die Ihnen entstandene Belästigung einsieht und Sie zukünftige Störungen möglichst unterbinden wollen, ein Gerichtsverfahren dennoch am liebsten vermeiden möchten, können Sie ihm auch die Abgabe einer s. g. strafbewährten Unterlassungserklärung vorschlagen. Gegen Ihre Zusage auf eine Unterlassungsklage zu verzichten, müsste Ihr Nachbar sich in einem Schreiben verpflichten, Ihnen bei jeder erneuten Störung einen vereinbarten Geldbetrag zu zahlen – zum Beispiel, wenn sein Hund trotz aller Beteuerungen, besser auf ihn aufzupassen, Ihre Beete schon wieder verwüstet hat. Dies spart Gerichts- und Anwaltskosten und stellt keine Partei schlechter als nach einem gerichtlichen Verfahren, da Ihre Geldforderung bei Nichtzahlung wiederum einklagbar ist und der Nachbar bei einer Verurteilung zur Unterlassung ohnehin für jeden weiteren Verstoß ein vom Gericht festgesetztes Bußgeld zahlen müsste. Das Bußgeld fließt dann allerdings nicht in Ihre Tasche, sondern in die Staatskasse.