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Aufstellung von Gartenhäuser und Gewächshäuser
Aufstellung von Gartenhäuser und Gewächshäuser

Aufstellung von Gartenhäuser und Gewächshäuser

Sind Gartenhäuser und Gewächshäuser genehmigungspflichtig?

Das Aufstellen von Gartenhäuser, Geräteschuppen und Gewächshäuser ist grundsätzlich erlaubt, kann aber genehmigungspflichtig sein. Ob vor dem Aufbau des Gebäudes im Garten eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, richtet sich nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Hier wird normalerweise der Rauminhalt nach Kubikmetern des Gebäudes als Richtwert hinzugezogen. In der Regel bedarf die Aufstellung eines Kleingewächshauses oder Geräteschuppens, wie Baumärkte sie anbieten, keiner Baugenehmigung. Die Anlage eines Wintergartens ist hingegen meist genehmigungspflichtig. Der Bau eines mit einer Feuerstelle und einer Toilette ausgestatteten und somit bewohnbaren Gartenhauses bedarf in jedem Fall einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nähere Auskünfte zur Genehmigungspflicht und zu eventuell einzuhaltenden Grenzabständen erteilen die Baubehörden der jeweiligen Städte und Landkreise. Sie suchen mehr Infos, Ratgeber oder ein Fachunternehmen, dann schauen Sie doch mal im Hausbau-Forum rein und informieren sich rund um den Hausbau.