Gartenzwerge – Störung, Belästigung oder Schikane
Gartenzwerge aufzustellen oder Ähnliches im Garten zu präsentieren, dagegen ist in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich nichts einzuwenden. Wem die im Garten des Nachbarn aufgestellten Gartenzwerge nicht gefallen, kann in der Regel nicht deren Beseitigung verlangen.
Komposthaufen – Regelungen – Entsorgung von Gartenabfälle
Die Anlage eine Komposthaufens mit pflanzlichen Rückständen aus Küche und Garten ist grundsätzlich gestattet. Wer diese Möglichkeit besitzt, kann auf teure Gebühren für die Biotonne verzichten und hat obendrein immer genügend Düngersubstrat für seine Gartenpflanzen vorrätig.
Nachbars Bäume und Pflanzen beschatten das Gartengrundstück
Wird Ihr Garten von einem großen Baum, einer Hecke oder einem benachbarten Gartenhaus stark beschattet, können Sie sich dagegen üblicherweise nur dann zur Wehr setzen, wenn Ihr Nachbar bei der Errichtung die Grenzabstandsregelungen oder baurechtliche Anforderungen nicht beachtet hat.