Komposthaufen – Regelungen – Entsorgung von Gartenabfälle
Die Anlage eines Komposthaufens mit pflanzlichen Rückständen aus Küche und Garten ist grundsätzlich gestattet. Wer diese Möglichkeit besitzt, kann auf teure Gebühren für die Biotonne verzichten und hat obendrein immer genügend Düngersubstrat für seine Gartenpflanzen vorrätig.
In den meisten Bundesländern sind aber Regelungen über die Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen erlassen worden. Diese schreiben vor, wie ein guter Komposthaufen im Garten hinsichtlich seiner Belüftung, Feuchtigkeitsgrad oder Art der Abfälle richtig anzulegen ist.
Bestimmte Vorschriften zielen darauf ab, dass von einem Komposthaufen keine übermäßige Geruchsbelästigung ausgehen darf und dadurch möglichst kein Ungeziefer angelockt wird. Übermäßige Geruchsbelästigung ist dann gegeben, wenn der Geruch die Grenzwerte der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) überschreitet und nicht mehr als ortsüblich anzusehen ist. Sollten von einem Komposthaufen derartige Geruchsbelästigungen ausgehen, kann in der Regel verlangt werden, dass die Kompostanlage beseitigt oder verlegt wird. Dazu muss allerdings geklärt sein, ob dem Nachbarn der zur Vermeidung des Geruches notwendige Aufwand wirtschaftlich zuzumuten ist. Eine Verlegung des Komposthaufens ist in aller Regel wirtschaftlich zumutbar.
In jedem Fall ist es ratsam, bereits bei der Wahl des Standortes einer privaten Kompostanlage auf die umliegenden Nachbarn Rücksicht zu nehmen. So sollte ein Komposthaufen nicht in unmittelbarer Nähe eines Sitzplatzes der Nachbarn, wie beispielsweise der Terrasse, platziert werden. Wegen der bloßen Sichtbarkeit eines Komposthaufens vom Nachbargarten aus kann jedoch nicht dessen Beseitigung verlangt werden.
Wer keinen eigenen Komposthaufen besitzt, findet auch auf unseren Webseiten unter Düngemittel entsprechende Angebote zum online bestellen.