Schäden und Beeinträchtigungen durch überwuchernde Zweige, Äste und Wurzeln
Das Gesetz sieht vor, das der Nachbar überwuchernde Äste, Wurzeln und Zweige abschneiden kann und das Schnittgut behalten darf. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Äste oder Zweige überwuchern, muss dem Eigentümer des Nachbargrundstücks zuvor Gelegenheit gegeben worden sein, den
Nachbarstreitigkeiten – Wenn nichts mehr hilft – Der Rechtsweg
Bei Ärger mit dem Nachbarn sollte stets versucht werden, Streitpunkte in einem offenen Gespräch unter den Beteiligten aus der Welt zu schaffen. Wenn aber auch Gespräche zu keinem Ergebnis führen, bleibt oft nur noch die rechtliche Klärung. Zu empfehlen ist,