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Anpflanzung einer Hecke - Grenzabstand mit Heckenpflanzen

Anpflanzung einer Hecke – Grenzabstand mit Heckenpflanzen

Die Pflanzung einer Gartenhecke ist mit bestimmten Regeln verbunden

In vielen Bundesländern gelten für Hecken andere Regelungen als für freistehende Bäume. Wie hoch eine Hecke bei einem gewissen Grenzabstand wachsen darf, richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz, wobei für angrenzende landwirtschaftlich genutzte oder bewaldete Flächen oftmals Sonderregelungen bestehen. Abgesehen von regionalen Unterschieden, sind bei einer Anlage mit Heckenpflanzen in der Regel Grenzabstände von mindestens 50 Zentimetern bei einer Wuchshöhe von bis zu zwei Metern einzuhalten.

Allgemein gilt, das eine Hecke umso höher wachsen darf, je weiter sie von der Nachbarsgrenze entfernt steht. Wird eine Gartenhecke direkt auf Grundstücksgrenze gepflanzt, so gilt sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Grenzeinrichtung. In diesem Fall ist die gemeinschaftliche Pflege einer solchen Hecke von beiden Grundstückseigentümern zu übernehmen. Aus diesem Grunde darf eine Heckenpflanzung als natürliche Grundstücksabgrenzung auch nur in beiderseitigen Einvernehmen der jeweiligen Grundstückseigentümer errichtet werden.

Angebote über verschiedene Heckenarten und Sorten können Sie auch auf unserer Webseite unter Heckenpflanzen online finden und kaufen.