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Gartenteiche - Sicherheitspflicht - Unfallgefahr - Haftungsfrage

Gartenteiche – Sicherheitspflicht – Unfallgefahr – Haftungsfrage

Wer haftet bei Unfällen an Teichanlagen?

Unfälle, bei denen kleine Kinder in Gartenteiche stürzen und sich verletzen können, haben mitunter fatale Folgen und kommen leider immer wieder vor. Im Anschluss stellt sich oftmals die Haftungsfrage. In Betracht kommen der Gartenbesitzer wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht oder die Eltern des Kindes wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Ob die Eltern durch die Verletzung der Aufsichtspflicht (mit) verantwortlich sind, wird schwer nachzuweisen sein. Zwar muss und kann eine absolute Sicherheit nie gewährleistet sein, aber wenn in Ihrem Haus oder in Ihrer Nachbarschaft kleine Kinder wohnen, sollten Sie Ihren Gartenteich im vornherein kindersicher planen, gestalten und anschließend auch pflegen. Ein Gartenteich muss aber immer so gut abgesichert sein, wie es zumutbar ist.
Als zumutbare Absicherungsmaßnahme kommt z. B. Teichzubehör für das separate Einzäunen des Teiches oder des gesamten Grundstücks in Betracht.

Beachten Sie aber Zusätzliches: Eine geringe Höhe des Wasserstandes ist allein noch kein ausreichender Schutz, da Kinder durch eine auftretende Schockreaktion nach einem Sturz bereits in einem nur wenige Zentimeter tiefen Teich ertrinken können.